Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie eine von Ihnen selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für den Kauf eines vorhandenen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer vorhandenen Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten, maximal jedochEUR200.000. Das Gesamtdarlehen muss mindestensEUR30.000 betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG