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💰 Zuschuss

Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteregional

Besonderheiten & Hinweise

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Eine Karte der geltenden Fördergebietsk
Die Investitionen müssen der Barrierefreiheit dienen, ohne dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist. Insbesondere können gefördert werden:
Die vorgesehene barrierefreie Investition kann auch Teil einer Gesamtinvestitionsmaßnahme zur Errichtung, Erweiterung, Sanierung oder Modernisierung einer Betriebsstätte sein.
Privatvermieter sind von der Förderung ausgeschlossen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung | Unternehmen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG