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💰 Zuschuss

Förderung von Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 35%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
zentrale@llh.hessen.de
📞
0561 72990
📞
0561 7299220

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als regionale oder überregionale Organisation der überbetrieblichen Maschinenverwendung bei koordinierenden Maßnahmen in der Landwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Außerdem erhalten Sie eine Förderung für investive Maßnahmen, die der technischen Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen dienen, um bei einer Notlage mit Ausfall der Energieversorgung vor allem tierhaltende oder lebensmittelproduzierende Betriebe in die Lage zu versetzen, den Tierschutz, die Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der Produktion weiterhin gewährleisten zu können. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR10.000 pro Jahr für regionale Organisationen und bis zuEUR12.000 pro Jahr für überregionale Organisationen. Für Investitionen in die technische Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Ausrüstungsgegenstand beziehungsweise technischer Anlage jedoch maximalEUR15.000, bekommen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH). Anträge auf Förderung von Investitionsvorhaben können Sie jederzeit einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind regionale Vereinigungen und überregionale Dachorganisationen, die der Koordination, Information und Förderung von Trägerschaften der überbetrieblichen Maschinenhaltung in grunds
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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zentrale@llh.hessen.de
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0561 72990
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0561 7299220

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