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💰 Zuschuss

Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 95%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderberatunghessen@wibank.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 69 9132-4636
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Ihre Maßnahme muss dazu dienen, den ökologischen Zustand von Gewässern zu erhalten oder zu verbessern. Im Bereich der Gewässerentwicklung erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Förderfähige Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind: Sie erhalten die Förderung auch für wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Wasserwirtschaft und für den Kauf von Grundstücken, wenn dies für die Umsetzung der Maßnahmen nötig ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und beträgt zwischen 20 und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Wasserbehörde an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1. Ein Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn:
•4.1.1. es nach Art und Umfang zum Erreichen der Ziele nach Nr. 1. dieser Richtlinie unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erforderlich ist,
•4.1.2. die für das Vorhaben erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, beispielsweise wasserrechtliche Genehmigung oder naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung, zum Zeitpunkt der Bewilligung vorli

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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