Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 95%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Gewässerentwicklung und des Hochwasserschutzes. Ihre Maßnahme muss dazu dienen, den ökologischen Zustand von Gewässern zu erhalten oder zu verbessern. Im Bereich der Gewässerentwicklung erhalten Sie die Förderung für folgende Maßnahmen: Förderfähige Maßnahmen des Hochwasserschutzes sind: Sie erhalten die Förderung auch für wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Wasserwirtschaft und für den Kauf von Grundstücken, wenn dies für die Umsetzung der Maßnahmen nötig ist. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art Ihres Vorhabens und Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und beträgt zwischen 20 und 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte über die zuständige Wasserbehörde an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)