Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Beratung und Betreuung für neu in Hessen angekommene, psychisch belastete und traumatisierte Geflüchtete sowie für die in der Flüchtlingsbetreuung tätigen Menschen. Gefördert werden Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch jährlich Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung VII. Anträge auf Förderung regionaler psychosozialer Einzelmaßnahmen können jederzeit gestellt werden, Förderantrage für Zentren für die psychosoziale Versorgung von Geflüchteten und für ergänzende psychosoziale Betreuung in den (Erstaufnahme)einrichtungen reichen Sie bitte bis zum 31.10. des Vorjahres ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG