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💰 Zuschuss

Internationale Potenziale nutzen – Übergänge vom Studium in den Beruf gestalten

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wibank.de
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0611 7747426
📞
0611 7747429
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www.esf-hessen.de
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foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

forschunginternationalkulturmigrantensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als hessische Hochschule aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) bei innovativen Modellprojekten mit folgenden Zielsetzungen: Sie erhalten die Förderung für die folgenden innovativen und modellhaften Maßnahmen als Gemeinschafts- oder Einzelprojekt oder als transnationales Projekt: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für Modellprojekte beträgt die Förderdauer normalerweise 36 bis 48 Monate im Zeitraum vom 1.1.2023 bis 31.12.2028. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. des Jahres vor Projektbeginn elektronisch über das Antragsportal und schriftlich über die Hochschulleitung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank),ESF-Consult.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die hessischen Hochschulen gemäß § 2 des Hessischen Hochschulgesetzes.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Für laufende Projekte erhalten Sie keine Förderung.
•Vorausgesetzt wird, dass es sich um Modellprojekte im Hochschulkontext handelt, die über den vorhandenen Maßnahmenkatalog der Hochschulen in diesen Themenfeldern inhaltlich hinausgehen und/oder neue F
•Vor Projektbeginn muss der Bedarf geklärt sein, und es ist vom Antragsteller – soweit dies bei Modellprojekten möglich ist – weitestgehend sicherzustellen, dass nach erfolgreicher Durchführung eine We

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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