Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung für Kosten zwischen EUR 1.500 und EUR 30.000. Für die einzelne Maßnahme gelten folgende maximale Zuschussbeträge: Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Vor der Antragstellung sollten Sie sich dort erkundigen, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)