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💰 Zuschuss

Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

behindertesozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Ihren selbst genutzten Wohnraum behindertengerecht umbauen möchten. Sie erhalten die Förderung für Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbst genutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung für Kosten zwischen EUR 1.500 und EUR 30.000. Für die einzelne Maßnahme gelten folgende maximale Zuschussbeträge: Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Vor der Antragstellung sollten Sie sich dort erkundigen, ob noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Besonderheiten & Hinweise

•Sie sind als natürliche Person antragsberechtigt, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer oder erbbauberechtigte Person des zu fördernden Gebäudes sind und dieses selbst nutzen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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www.wibank.de

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