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💰 Zuschuss

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil AEFRE-Förderung

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
023/1315
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www.sab.sachsen.de
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www.smekul.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen, bei Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie bei Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, vor allem in Radonvorsorgegebieten. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Die Höhe der förderfähigen Gesamtausgaben muss bei Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme und ausschließlich online über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen bewilligt werden.
•2. Vorhabenspezifische Zuwendungsvoraussetzungen für Vorhaben nach Ziffer II, Nummer 1 (Stadtgrün). Es gilt zusätzlich:
•2.1 Vorhaben werden im Siedlungsbereich in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern gefördert. Die Information, ob das Vorhaben in einem entsprechenden Siedlungsbereich liegt, ist unter www.sab.sachs

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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