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💰 Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
023/1315
🔗
www.sab.sachsen.de
🔗
portal.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschungjugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) und gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen oder dauerhaft zu sichern. Wenn Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie für folgende Investitionen eine Förderung bekommen: Wenn Sie ein Großunternehmen sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen: Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung können Sie Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten. Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss. Die Beihilfehöchstgrenze beträgt je nach Fördergebiet und Vorhaben für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent sowie große Unternehmen bis zu 30 Prozent. Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus, die förderfähige Investitionsvorhaben in Sachsen durchführen.
•Sie können als gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung eine Förderung erhalten, wenn Sie nicht zum Hochschulbereich zählen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•1. Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, sofern es aufgrund der Art der Tätigkeit der Betriebsstätte einen Beitrag zu den folgenden Hauptzielen leistet:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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+49 351 4910-0
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+49 351 2133-2081
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