Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert. Sie erhalten die Förderung je nach Fördergebiet für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn sich das Vorhaben in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt, im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird und zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beiträgt, beträgt die Förderquote Bei Revitalisierungsvorhaben von Altstandorten beträgt die Förderquote Der konkrete Fördersatz richtet sich nach Art und Umfang Ihrer jeweiligen Maßnahme und weiteren Bedingungen. Bei investiven Maßnahmen müssen die förderfähigen KostenEUR75.000 überschreiten (Bagatellgrenze). Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Landesdirektion Sachsen ein. Als kreisangehörige Kommune stellen Sie Ihren Antrag über das zuständige Landratsamt bei der Landesdirektion Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG