Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 45%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Sanierung von kommunalen Bädern, für die kein anderes staatliches Förderprogramm infrage kommt und in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit Ihrer Kommune bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximalEUR8.000 je Quadratmeter Wasserfläche und insgesamt maximalEUR4 Millionen. Bei Kooperation mit anderen Kommunen erhalten Sie einen Förderbonus von 10 Prozent. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR100.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der für Ihre Kommune örtlich zuständigen Regierung ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG