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💰 Zuschuss

Förderung nachhaltiger Mobilität (RL Mobilität EFRE/JTF 2021 bis 2027)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lasuv.sachsen.de
📞
0351 81390
📞
0351 81391090

Zielgruppen

forschunginternationalregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und aus dem Just Transition Fund (JTF) bei der Umsetzung von Projekten für eine nachhaltige, multimodale städtische Mobilität. Die Förderung ausEFRE-Mitteln erhalten Sie für folgende Maßnahmen: Die Förderung aus Mitteln des JTF erhalten Sie für die Beschaffung innovativer Straßenbahn-/Stadtbahnfahrzeuge mit optimierter Antriebstechnologie und automatisierten Fahr- und Steuerungsprozessen im Rahmen des gemeinsamen Beschaffungsvorhabens Sächsische Plattform „Straßenbahn der Zukunft“. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die förderfähigen Ausgaben müssen normalerweise mindestensEUR500.000 betragen (außer: Studien und Konzepte zur Einführung umweltfreundlicher Verkehrsträger imÖPNV, Studien und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit (auch des Infektionsschutzes) imÖPNV-Raum, Mobilitätskonzepte mit den Kriterien der Sustainable Urban Mobility Plans). Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt für Mittel aus demEFREsind
•Antragsberechtigt für Mittel aus dem JTF sind Straßenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Mitteldeutschen Revier, bestehend aus der Stadt Leipzig, dem Landkreis Leipzig und dem Landkreis Nordsachsen al
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Der Antragsteller muss nachweisen, dass die zu fördernde Maßnahme den Anforderungen der Barrierefreiheit nach § 3 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl.S. 542) entspricht u
•2. Die zu fördernde Maßnahme muss sich in ein integriertes verkehrsträgerübergreifendes Entwicklungskonzept oder ein anderes geeignetes Konzept (zum Beispiel Mobilitätsstrategien oder nachhaltige urba

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@lasuv.sachsen.de
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0351 81390
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0351 81391090

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