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💰 Zuschuss

Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
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www.sab.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de
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Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Sie als Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben erhalten Sie in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben: Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Im Teil D (Altenpflegeausbildung ) können Sie keine Anträge mehr einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem Förderbereich und dem jeweiligen Vorhaben:
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Gefördert werden regelmäßig Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen.
•2. Soweit der Antragsteller für das gleiche Fördervorhaben andere öffentliche Mittel beispielsweise des Bundes oder der Krankenkassen in Anspruch nimmt, sind diese ebenso wie Leistungsbeiträge und fin
•Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung zum Fördergegenstand

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums f

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