Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Sie als Angehörige der Heilberufe, einschließlich der Studierenden, Weiterzubildenden und Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben von Trägern, Vorhaben, Maßnahmen, Untersuchungen, Projekten und Studien. Bei Modellvorhaben erhalten Sie in Ausnahmefällen Unterstützung bei Investitionen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem jeweiligen Vorhaben: Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Im Teil D (Altenpflegeausbildung ) können Sie keine Anträge mehr einreichen.
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums f