Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Ausbau und der qualitativen Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 80 Prozent, abweichend für je 1,0 Vollzeitäquivalente an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als Oberschule in öffentlicher Trägerschaft erhalten Sie eine Förderung von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten. Jeder Schulstandort erhält eine Förderung bis zu 2 Vollzeitäquivalente und grundsätzlich mindestens 0,75 Vollzeitäquivalenten. Für Sachausgaben und Verwaltungskosten erhalten Sie eine Pauschale von bis zuEUR7.000 je 1,0 Vollzeitäquivalent. Als Landkreis und kreisfreie Stadt stellen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission