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💰 Zuschuss

Förderung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen – Arbeitsmarktprogramm „Wir machen das!“

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
zentrale@arbeitsagentur.de
🔗
www.behindern.verhindern.sachsen.de

Zielgruppen

behindertejugendsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zuEUR5.000. Der Mindestbetrag liegt beiEUR2.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrags bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind arbeitgebende natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts mit Betriebssitz im Freistaat Sachsen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Mit diesem Arbeitsmarktprogramm können nur Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse gefördert werden, die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie beginnen.
•2. Es werden nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gefördert. Arbeits- oder Ausbildungsplätze, die mit Beziehern von Renten wegen voller Erwerbsminderung besetzt werden, werden nicht g
•3. Die Leistungsempfänger wirken bei der Evaluation der Förderung mit und erklären sich mit der Erhebung statistischer Daten zum Unternehmen und zum geförderten Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis einv

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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zentrale@arbeitsagentur.de
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