Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jeden Ausbildungsplatz beziehungsweise für jeden Arbeitsplatz bis zuEUR5.000. Der Mindestbetrag liegt beiEUR2.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Abschluss des Ausbildungs- oder Arbeitsvertrags und bei befristeten Arbeitsverträgen vor Abschluss des Änderungsvertrags bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG