Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Projekten zum Abbau von Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung demokratischer Werte und Handlungskompetenzen. Sie erhalten die Förderung für: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Maßnahme. Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 5 Prozent erbringen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte formgebunden per E-Mail bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Sie müssen folgende Antragsfristen einhalten
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG