Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag Das Staatsministerium für Soziales und und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht separate Förderbekanntmachungen mit genauen Bestimmungen für Modellprojekte.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG