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💰 Zuschuss

Förderung der Brachenberäumung

Sächsisches Staatsministerium des Innern

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
🔗
www.sab.sachsen.de

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Kommune bei der Beräumung von Brachflächen. Mithilfe der Förderung sollen bauliche Anlagen auf Grundstücken beseitigt werden, für die die Eigentümerin oder der Eigentümer weder für eine Sanierung noch für einen Abbruch in Anspruch genommen werden kann oder die im Eigentum Ihrer Gemeinde stehen. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden in Sachsen.
•Eine Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
•1. Die Brache muss ihre ursprüngliche Funktion oder überwiegende Nutzung mindestens zehn Jahre vor Bewilligung verloren haben und in ihrem gegenwärtigen Zustand nicht mehr genutzt werden können. Für B
•2. Die zur Förderung beantragte Maßnahme muss Bestandteil eines von der Gemeinde erarbeiteten Fachteils „Brachen” zum integrierten Stadtentwicklungskonzept oder zum integrierten gemeindlichen Entwickl
•3. Die vom Förderantrag betroffene Brache muss im Brachflächenerfassungssystem des Freistaates Sachsen erfasst sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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