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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Poststelle@lfulg.sachsen.de
📞
+49 351 2612-0
📞
+49 351 2612-1099
📞
021/2115
🔗
www.smekul.sachsen.de
🔗
www.diana.sachsen.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei einer umweltgerechten Flächenbewirtschaftung. Gefördert werdenELER-finanzierte undGAK-finanzierte Vorhaben. Im Zusammenhang mitELER-finanzierten Maßnahmen werden Ihre freiwilligen Vorhaben unterstützt, die in einer oder mehreren Umwelt-, Klima- und anderen Bewirtschaftungsverpflichtungen bestehen. Sie erhalten die Förderung für folgendeELER-finanzierte Maßnahmen auf Ackerland: Sie erhalten die Förderung für folgendeELER-finanzierte Maßnahmen auf Grünland: Im Zusammenhang mitGAK-finanzierten Maßnahmen können Sie folgende Unterstützung erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der konkreten Maßnahme und der geförderten Fläche. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.12. eines Jahres über das webbasierte Antragsportal DIANAweb beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen sowie Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen, unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftlich
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Allgemeine Fördervoraussetzungen
•a) Die zur Förderung nach dieser Förderrichtlinie beantragten Flächen müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen und in einem Feldblock des für Sachsen geltenden Landwirtschaftlichen Flächeninformations
•b) Die Förderung erfolgt nur in spezifischen Förder- oder Gebietskulissen, soweit dies für die betroffene Maßnahme vorgesehen ist, welche im Antragsportal DIANAweb unter https://www.diana.sachsen.de a

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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Poststelle@lfulg.sachsen.de
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+49 351 2612-0
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