Sächsisches Staatsministerium des Innern
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum im ländlichen Raum. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 25 Jahre. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG