Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Wenn Sie in eine öffentliche Anlage investieren, erhalten Sie die Förderung als verbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss oder als Zuschuss. Wenn Sie in eine private Kleinkläranlage investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie ein öffentliches Vorhaben umsetzen, gilt: Wenn Sie eine private Kleinkläranlage ertüchtigen, beträgt der Zuschuss maximalEUR750,00. Für die Hochwasserschadensbeseitigung können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Für Maßnahmen zur Ertüchtigung und zum Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle können Sie keinen Antrag mehr stellen. Reichen Sie bitte den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur F
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23