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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016)

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Wenn Sie in eine öffentliche Anlage investieren, erhalten Sie die Förderung als verbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss oder als Zuschuss. Wenn Sie in eine private Kleinkläranlage investieren, können Sie einen Zuschuss erhalten. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie ein öffentliches Vorhaben umsetzen, gilt: Wenn Sie eine private Kleinkläranlage ertüchtigen, beträgt der Zuschuss maximalEUR750,00. Für die Hochwasserschadensbeseitigung können Sie einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen. Für Maßnahmen zur Ertüchtigung und zum Ersatzneubau bestehender Abwasserkanäle können Sie keinen Antrag mehr stellen. Reichen Sie bitte den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme formgebunden bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Eine Ausnahme gilt in den Gebieten der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig. Dort bekommen Sie eine Förderung bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Elementarschäden.
•Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•4.1.1 Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur F

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
www.sab.sachsen.de

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