Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 77%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert investive Maßnahmen, um belastete Flächen zu sanieren oder die Sicherung und Stilllegung von Deponien zu erreichen. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt jedoch höchstensEUR10 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR10.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Landesdirektion Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG