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💰 Zuschuss

Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen werden in Umsetzung der Ziele des BNatSchG ergänzt durch die Regelungen des BayNatSchG zum Aufbau und zur Sicherung und Entwicklung des BayernNetzNatur und des Europäischen ökologische
4.2 Bei geschützten Flächen und Einzelbestandteilen der Natur dürfen die Maßnahmen dem in der jeweiligen Verordnung festgelegten oder anderweitig durch die Naturschutzbehörden bestimmten Schutzziel ni
4.3 Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips (Art.23 BayHO) und den Grundsätzen der Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (Art.6, 7 BayHO) muss der Einsatz staatlicher Mittel in einem angemesse

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege, der naturverträglichen Erholung in Naturparks und des Naturerlebnisses außerhalb von Naturparken. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssenEUR5.000 übersteigen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung (höhere Naturschutzbehörde).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG