Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege, der naturverträglichen Erholung in Naturparks und des Naturerlebnisses außerhalb von Naturparken. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssenEUR5.000 übersteigen. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über die jeweils zuständige Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung (höhere Naturschutzbehörde).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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