Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie können die Förderung normalerweise für 3 Jahre erhalten. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR5.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG