Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei der Einrichtung und der Arbeit von Netzwerken und Kooperationen außerhalb der Zusammenarbeit von EIP-Agri und LEADER. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie können die Förderung normalerweise für 7 Jahre erhalten. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR5.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.
Richtlinie Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie