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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
Poststelle@lfulg.sachsen.de
📞
+49 351 2612-0
📞
+49 351 2612-1099
📞
021/2115
🔗
www.smekul.sachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei der Einrichtung und der Arbeit von Netzwerken und Kooperationen außerhalb der Zusammenarbeit von EIP-Agri und LEADER. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Sie können die Förderung normalerweise für 7 Jahre erhalten. Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR5.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•8.1 Einnahmen sowie Mittel privater und öffentlicher Dritter, die die Begünstigten zweckgebunden und dauerhaft für die Finanzierung des Vorhabens erhalten, sind zur Finanzierung des Vorhabens zu verwe
•8.2 Einnahmen sowie Mittel privater Dritter (wie zum Beispiel Teilnehmerbeiträge, Spenden, Versicherungsleistungen) und Mittel öffentlicher Dritter, die die einschlägigen Beihilfehöchstintensitäten un
•8.3 Mittel öffentlicher Dritter, die die einschlägigen Höchstintensitäten und Höchstbeträge überschreiten, sind vomELER-Zuschuss abzuziehen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie

Originalquelle ↗

Kontakt

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Poststelle@lfulg.sachsen.de
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+49 351 2612-0
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+49 351 2612-1099
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