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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.1 Wissensaustausch und Qualifizierung

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
Poststelle@lfulg.sachsen.de
📞
+49 351 2612-0
📞
+49 351 2612-1099
📞
021/2115
🔗
www.smekul.sachsen.de

Zielgruppen

frauenregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) auf der Grundlage des jeweils geltenden GAP-Strategieplans bei Vorhaben zum Wissensaustausch und zur Qualifizierung von Unternehmerinnen und Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft und deren Beschäftigten sowie weiterer Akteure. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben mit folgenden Schwerpunktthemen: Mitfinanziert werden vor allem die Organisation und Durchführung von Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den Bereichen der projektbezogenen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Anbieterinnen und Anbieter von Bildungsmaßnahmen, unabhängig von der Rechtsform.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•8.1 Einnahmen sowie Mittel privater und öffentlicher Dritter, die die Begünstigten zweckgebunden und dauerhaft für die Finanzierung des Vorhabens erhalten, sind zur Finanzierung des Vorhabens zu verwe
•8.2 Einnahmen sowie Mittel privater Dritter (wie zum Beispiel Teilnehmerbeiträge, Spenden, Versicherungsleistungen) und Mittel öffentlicher Dritter, die die einschlägigen Beihilfehöchstintensitäten un
•8.3 Mittel öffentlicher Dritter, die die einschlägigen Höchstintensitäten und Höchstbeträge überschreiten, sind vomELER-Zuschuss abzuziehen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie

Originalquelle ↗

Kontakt

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Poststelle@lfulg.sachsen.de
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+49 351 2612-0
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+49 351 2612-1099
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021/2115
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www.smekul.sachsen.de

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