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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 – FRL BAB

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
021/1056
🔗
www.sab.sachsen.de

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Das Land Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Just Transition Fund (JTF), wenn sich private Investoren (Business Angels) mit Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln am Ihrem kleinen innovativenStart-upbeteiligen und Sie zusätzliches Kapital für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens benötigen. Das Fördergebiet des JTF umfasst im Lausitzer Revier die Landkreise Bautzen und Görlitz, im Mitteldeutschen Revier die Landkreise Nordsachsen, Leipzig und die kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig. Sie erhalten die Förderung als bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben und entspricht höchstens der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage desBusiness Angelbis zu einem Betrag vonEUR400.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 2 Monaten nach Unterzeichnung des mit demBusiness Angelgeschlossenen Beteiligungsvertrags an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine, innovative Unternehmen (Start-ups)in der Rechtsform einer eingetragenen Personen- oder Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in den sächsi
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie Investitionen von
•Die Zuwendung kann unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
•4.1 Das Startup muss gegründet sein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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+49 351 4910-0
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+49 351 2133-2081
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021/1056
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