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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE 2021–2027 – FRL Akzeleratoren

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
021-2027
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie, wenn Sie als wirtschaftlich tragfähiger Akzelerator, Start-ups in der Frühphase intensiv betreuen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Sie erhalten die Förderung für den Aus- und Aufbau von strukturierten und individuellen Unterstützungsangeboten, um Start-ups zu einer schnelleren Entwicklung und Marktreife zu verhelfen. Start-ups werden durch Auswahlverfahren in Start-up-Klassen aufgenommen, die das Leistungsangebot des Akzelerators für einen begrenzten Zeitraum von 3 bis 12 Monaten nutzen. Typische Leistungen sind unter anderem strukturierte Coachings, Mentoring, Vernetzung mit Investoren und mit Unternehmen der Zielbranchen. Die Förderung ist in folgende 3 Module gegliedert: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. In den Modulen 1 und 2 erhalten Sie 50 Prozent und in Modul 3 90 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben. Zusätzlich können Sie in Modul 2 indirekte Kosten in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben bekommen. Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein. Im Modul 1 ist ein wettbewerbliches Auswahlverfahren vorgeschaltet. Entsprechende Projektaufrufe werden im Internet veröffentlicht. Für Modul 2 oder Modul 3 können laufend Anträge eingereicht werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Als Akzelerator müssen Sie im Freistaat Sachsen tätig sein.
•Sie müssen den Nachhaltigkeitsansatz erfüllen.
•4.1 Der Akzelerator wird im Freistaat Sachsen betrieben.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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+49 351 2133-2081
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