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💰 Zuschuss

Städtebauliche Erneuerung in Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
023/1315
🔗
portal.sab.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Sachsen fördert mit Unterstützung des Bundes die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen. Die Förderung erhalten Sie in folgenden Teilprogrammen: Sie erhalten die Unterstützung für städtebauliche Gesamtmaßnahmen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten mit städtischen Strukturen, die aus einem Bündel von Einzelmaßnahmen bestehen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 2 Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben und Kosten. Für die jeweiligen Programme gelten unterschiedliche Förderhöhen. Reichen Sie Anträge für Neuaufnahmen in die Städtebauförderung sowie Fortsetzungsmaßnahmen zu festgelegten Terminen über das Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
•Die Kommunen können die Mittel an Dritte weiterleiten.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme (Fördergebiet)
•Die Gesamtmaßnahme ist planerisch unter Feststellung der gegenwärtigen städtebaulichen Missstände und Funktionsverluste sowie der erreichbaren Ziele für einen bestimmten Durchführungszeitraum ausreich

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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