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💰 Zuschuss

Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post@ksv-sachsen.de
📞
0341 12660
🔗
www.ksv-sachsen.de

Zielgruppen

forschungjugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung nach Nummer 2.1 ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes nach den vom Landesjugendhilfeausschuss verabschiedet
•4.2 Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung nach Nummer 2.2 und 2.3 sind:
•4.3 Die Gewährung einer Zuwendung setzt einen Ausgaben- und Finanzierungsplan, eine angemessene Beteiligung des Zuwendungsempfängers sowie der unmittelbar am Projekt beteiligten Partner an der Finanzi

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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post@ksv-sachsen.de
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0341 12660
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www.ksv-sachsen.de

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