Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Vorhaben von landesweiter Bedeutung und bei Projekten in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe des Zuschusses für Vorhaben mit regionalem Bezug beträgt im 1. Jahr der Förderung bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird in der Kooperationsvereinbarung für die Folgejahre degressiv sinkend festgelegt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG