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💰 Zuschuss

Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen (FRL PKFH)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post@ksv-sachsen.de
📞
0341 12660
🔗
www.ksv-sachsen.de

Zielgruppen

jugendregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie im Bereich des vorbeugenden Kinderschutzes und der Frühen Hilfen, wenn Sie ein bedarfsgerechtes Angebot sowie den gleichmäßigen Ausbau und die Verstetigung dieses Angebots sicherstellen. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bis zum 31.10. für das folgende Jahr an den Kommunalen Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz. Reichen Sie Ihren Antrag für ein Modellvorhaben auf der Grundlage von spezifischen Förderbekanntmachungen ein, in denen Einzelheiten der Förderung festgelegt werden.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Zuwendungen sollen nur bewilligt werden, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 Euro, bei kommunalen Körperschaften mehr als 10.000 Euro beträgt.
•2. Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung an einen Landkreis oder eine Kreisfreie Stadt als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist Folgendes:
•a) Vorlage eines regionalen Gesamtkonzeptes zur Umsetzung des präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen in der kommunalen Gebietskörperschaft durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendh

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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