Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei der Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen sowie Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind.Die Schäden müssen direkt zurückzuführen sein Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG