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💰 Zuschuss

Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
022/2046

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei der Bewältigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen sowie Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen entstanden sind.Die Schäden müssen direkt zurückzuführen sein Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur sowie Forstwirtschaft.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Die Hilfen werden zum (Teil-)Ausgleich von Schäden gewährt, die unmittelbar kausal durch Naturkatastrophen oder Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse verursacht wurden.
•2. Als Naturkatastrophen gelten Erdbeben, Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Wirbelstürme, Orkane und Flächenbrände natürlichen Ursprungs.
•3. Beihilfen für Schäden infolge von Naturkatastrophen werden für forstwirtschaftliche Unternehmen nur gewährt, wenn mindestens 20 Prozent des forstwirtschaftlichen Potenzials des betreffenden forstwi

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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022/2046

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