Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG