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💰 Zuschuss

Rückbau von Wohngebäuden

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie beim Rückbau von dauerhaft nicht mehr benötigten Wohngebäuden. Zu den Wohngebäuden und den anzurechnenden Wohnflächen gehören auch die Gewerbeflächen in überwiegend zum Wohnen genutzten Gebäuden. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR50,00 pro Quadratmeter zurückgebauter Wohnfläche. Richten Sie Ihren Antrag bitte zu festgelegten Fristen an die Sächsische Aufbaubank.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden.
•Als Gemeinde können Sie die Zuwendungen an Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer weiterleiten. Dabei kann es sich um Zweckverbände, Landkreise, Kirchen sowie natürliche und juristische Personen
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Voraussetzungen für eine Bewilligung ist,
•a) dass die Gemeinde, in der sich die Rückbaumaßnahme befindet, über ein integriertes Stadtentwicklungskonzept verfügt,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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