Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung. Sie erhalten die Förderung für Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) sowie für die Ausgaben bei notwendiger auswärtiger Unterbringung der Auszubildenden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Die Höhe der Förderung für Ausbildungsberufe der Stufenausbildung Bau beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche, soweit keine HPI-Kostensätze vorliegen, Die Höhe der Förderung für eine auswärtige Unterbringung beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Woche Reichen Sie als Bildungsstätte bitte Ihren Antrag für eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme oder für den Zuschuss zur auswärtigen Unterbringung an die zuständige Handwerkskammer. Als Handwerkskammer sammeln Sie die Anträge und leiten diese an die Sächsische Aufbaubank –SAB– weiter.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG