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💰 Zuschuss

Förderung entstandener Umsatzsteuer und ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms (FRL Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
Schulprogramm.lfulg@smekul.sachsen.de
📞
0351 89280
📞
0351 89281599
🔗
www.smekul.sachsen.de

Zielgruppen

internationalregionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Lieferantin und Lieferant von frischem Obst, Gemüse und Milch nach demEU-Schulprogramm durch die Erstattung der Umsatzsteuer. Zusätzlich erhalten Sie eine Förderung für die Lieferung insbesondere von ökologisch erzeugten Lebensmitteln. Im Rahmen desEU-Schulprogramms können Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen der Klassenstufe 1 bis 4 in Sachsen kostenlos pro Woche 2 Portionen Milch anbieten. Für Grund- und Förderschulen gibt es zusätzlich 2 Portionen Obst/Gemüse je Kind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses entspricht der für die geförderten Lieferungen entstandenen Umsatzsteuer. Die Höhe der Förderung für ökologische Lebensmittel berechnet sich aus der gelieferten Menge und dem Netto-Portionspreis für ökologisch erzeugte Produkte abzüglich des Netto-Portionspreises für konventionelle Produkte (Aufschlag). Die Höhe der Förderung für konventionelle Lebensmittel berechnet sich aus der gelieferten förderfähigen Menge und dem Netto-Portionspreis für konventionelle Produkte (Nettobetrag). Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 92. Ihrem Antrag zur Förderung der Umsatzsteuer müssen Sie einen Nachweis über die geltende Umsatzsteuerverpflichtung beifügen. Ihrem Antrag zur Förderung der Lieferung ökologisch erzeugter Produkte legen Sie das Öko-Zertifikat – Artikel 29 Bescheinigung bei.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Lieferanten, die für dasEU-Schulprogramm oder vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zugelassen sind.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Antragstellenden handeln als Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl.I S. 386), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 16. D
•4.2 Es werden solche Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen (Vorhaben) in Höhe der entstandenen und im Besteuerung
•4.3 Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten werden in Höhe der entstandenen und im Besteuerungsverfahren berücksichtigten Umsatzsteuer gefördert, wenn die Antragstellenden eine Beihilfe

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Schulprogramm.lfulg@smekul.sachsen.de
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