Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 10%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestensEUR20.000 und darf höchstensEUR5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG