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🏦 Kredit

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und Wachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 10%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
017/1084
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen. Die Höhe des Darlehens muss mindestensEUR20.000 und darf höchstensEUR5 Millionen betragen. Der Tilgungszuschuss beträgt bei Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme. Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird. Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUder gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks m
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Der Investitions-/Maßnahmeort muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
•4.2 Das privatrechtliche Investitions- oder Betriebsmitteldarlehen muss
•4.2.1 hinsichtlich der beihilfefähigen Kosten und der Beihilfeintensität den Freistellungstatbeständen der jeweils gewählten beihilferechtlichen Grundlage entsprechen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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+49 351 4910-0
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+49 351 2133-2081
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