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💰 Zuschuss

Markteinführung Zuschuss EFRE

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
📞
023/1315
🔗
www.sab.sachsen.de
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portal.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschungjugendkulturregional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder bei der Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für eine Dauer von bis zu 15 Monaten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe und dem Alter Ihres Unternehmens und beträgt für der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Projektes müssen mindestensEUR5.000 betragen. Die direkten Gesamtausgaben dürfen maximalEUR200.000 betragen. Der Fördersatz erhöht sich um 10 Prozent, wenn Sie während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder tarifgleiche Vergütung zahlen oder einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leisten. Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über dasSAB-Förderportal bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUsowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
•Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
•4.1. Projekte können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
•4.1.1 Die Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind im Ergebnis innovativer Ideen oder eigener oder fremderFuE-Leistungen entstanden.
•4.1.2 DasKMUbesitzt die zugehörigen Nutzungsrechte oder hat diese erworben.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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