Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über dasSAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG