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💰 Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie SMS (2021–2027) – B – Produktionsschulen

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
📞
0351 49100
📞
0351 49104000
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www.sab.sachsen.de
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www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration benachteiligter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Sie erhalten die Förderung für sozialpädagogisch begleitete Vorhaben mit produktionsschulorientierten Handlungsansätzen, in denen der Lernprozess individuell im Zusammenhang mit realen Kundenaufträgen und für marktorientierte Produkte und Dienstleistungen stattfindet. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über dasSAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der Jugendhilfe
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•a) Die Vorhaben richten sich an junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die zum Beginn des Vorhabens in der Regel die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.
•b) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss das Vorhaben befürworten. Der Bedarf und die Nachhaltigkeit sind durch die jugendhilfeplanerische Stellungnahme des örtlichen Trägers der öffen
•c) Die Zusätzlichkeit des Vorhabens ist sicherzustellen. Vergleichbare weitere Eingliederungs- oder Unterstützungsleistungen für die Teilnehmenden sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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0351 49100
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