Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Integration sozial benachteiligter und/oder individuell beeinträchtigter junger Menschen in das System der Erwerbsarbeit. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte unter Beachtung der Stichtage über dasSAB-Förderportal bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ein.
Richtlinie SMS (2021–2027) – A – Jugendberufshilfen Förderdatenbank - Förderprogramme -
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