Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 75%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Verbindung mit einem zinsvergünstigten Darlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 35 Prozent und je nach energetischem Qualitätsstandard bis 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstensEUR580,00 pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent und je nach energetischem Qualitätsstandard bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens aberEUR50.000. Richten Sie bitte Ihren Antrag normalerweise vor Vorhabensbeginn formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG