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💰 Zuschuss

Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (FRL preisgünstiger Mietwohnraum – FRL pMW)

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
023/2832
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei der Modernisierung von Mietwohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Verbindung mit einem zinsvergünstigten Darlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 35 Prozent und je nach energetischem Qualitätsstandard bis 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben bis höchstensEUR580,00 pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Höhe des Darlehens beträgt normalerweise bis zu 50 Prozent und je nach energetischem Qualitätsstandard bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens aberEUR50.000. Richten Sie bitte Ihren Antrag normalerweise vor Vorhabensbeginn formgebunden an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer oder Inhaberin und Inhaber eines Erbbaurechts an Mietwohnraum.
•Die Förderung ist folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Das Gebäude muss mehr als zwei Mietwohnungen enthalten und am 31. Dezember des Jahres der Antragstellung mindestens 15 Jahre alt sein. In Gemeinden mit weniger als 300 000 Einwohnern muss das Gebäu
•a) bewohnt sein; ein Gebäude gilt auch dann als bewohnt, wenn es innerhalb von zwei Jahren vor der Antragstellung mit Blick auf die Modernisierung leergezogen wurde, oder
•b) ein Baudenkmal sein oder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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+49 351 4910-0
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