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💰 Zuschuss

Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Existenzgründungen und Hofnachfolge

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle.lfulg@smul.sachsen.de
📞
0351 26120
📞
0351 26121099
🔗
www.smekul.sachsen.de
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regionalsenioren

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR70.000 je Unternehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Junglandwirtinnen und Junglandwirte als Inhaberin oder Inhaber eines Einzelunternehmens beziehungsweise von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte
•Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•8.1 Einnahmen sowie Mittel privater Dritter, die die Begünstigten zweckgebunden und dauerhaft für die Finanzierung des Vorhabens erhalten, sind zur Finanzierung des Vorhabens zu verwenden. Einnahmen s
•8.2 Die Inanspruchnahme von anderen öffentlichen Mitteln für dieselben förderfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen. Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank sind davon ausgenommen, soweit sie

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle.lfulg@smul.sachsen.de
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0351 26120
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0351 26121099
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