Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Existenzgründungen und Hofnachfolgen von Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Sie erhalten die Förderung für die Umsetzung eine fünfjährigen Geschäftsplans zur Entwicklung des Unternehmens. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR70.000 je Unternehmen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der Antragsformulare beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG