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💰 Zuschuss

Digitalisierung Zuschuss EFRE – Transformationsprojekte

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
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www.sab.sachsen.de
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portal.sab.sachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) komplexe Projekte zur digitalen Transformation Ihres kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bei für eine Laufzeit von maximal 12 Monaten. Sie erhalten einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn Ihr Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütung zahlt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei mindestensEUR5.000 liegen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über dasSAB-Förderportal an die Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUsowie Angehörige der Freien Berufe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Heranführungsprojekte werden nur gefördert, wenn
•4.1.1 das Kleinstunternehmen erstmalig ein Digitalisierungsprojekt im Unternehmen durchführt. Erstmalig heißt, dass das Kleinstunternehmen bisher keine vergleichbare Zuwendung des Landes oder des Bund
•4.1.2 das Digitalisierungsniveau im Unternehmen verbessert wird. Dies wird im Antrag, zum Beispiel durch einen Soll-Ist-Vergleich, nachvollziehbar begründet. Auf der Webseite derSABsind Einzelheiten d

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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+49 351 4910-0
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+49 351 4910-4000
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