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💰 Zuschuss

SMK-ESFPlus Richtlinie Bildungspotenziale lebenslanges Lernen – C – Vorhaben zur Erhöhung der Abschlussquote von Schülerinnen und Schülern

Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 95%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
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www.sab.sachsen.de
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portal.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschungkultursozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die zur Beseitigung von individuellen Defiziten beitragen und die Gefahr einer Verzögerung ihrer Schullaufbahn senken. Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Stellen Sie bitte Ihren Antrag für die Durchführung von Schülercamps vor Beginn der Maßnahme zu folgenden Stichtagenjeweils ab 8 Wochen vor dem Stichtagüber dasSAB-Förderportal: für die Winterferien bis zum 31.10. des Vorjahres, für die Sommerferien bis zum 31.3. des Jahres und für die Herbstferien bis zum 31.7. des Jahres. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann vor dem Antragsverfahren Teilnahmewettbewerbe durchführen. Für die Fördergegenstände „Entwicklung und modellhafte Erprobung alternativer Lernangebote“ und „Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung“ legt das Sächsische Staatsministerium für Kultus Stichtage für die Antragstellung fest. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann vor dem Antragsverfahren Teilnahmewettbewerbe durchführen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Schülercamps
•Entwicklung und modellhafte Erprobung alternativer Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedarfslagen
•Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung der alternativen Lernangebote

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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servicecenter@sab.sachsen.de
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+49 351 4910-0
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