Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt in der RegelEUR10.000. Sie stellen Ihren Förderantrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme auf dem vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung bei der Landesdirektion Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG