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💰 Zuschuss

Mittelständisches Messeprogramm

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Vor 17 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bayern-international.de
📞
089 6605660
📞
089 660566150
🔗
www.bayern-international.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die auf internationalen Absatzmärkten expandieren wollen. Sie erhalten die Förderung für die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen im Ausland. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem öffentlichen Interesse und der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung. Wenn Sie sich für eine Messebeteiligung interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Organisation beziehungsweise an die beauftragte Durchführungsgesellschaft.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Bayern, die nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl dem mittelständischen Bereich zuzurechnen sind. Dies gilt auch für d
•Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
•4.1 Voraussetzung für die Förderung ist die Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr erstellt jährlich im Voraus für das folgende Kalenderjahr ein Me
•4.2 Die Anträge auf Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm sollen jeweils bis spätestens zum 31. März des Vorjahres gestellt werden.
•4.3 Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr legt das Messebeteiligungsprogramm hinsichtlich der zu beschickenden Veranstaltungen, des in Frage kommenden Ausstellerkreises sowie der Themenbere

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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