Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, die auf internationalen Absatzmärkten expandieren wollen. Sie erhalten die Förderung für die Beteiligung an Messen, Ausstellungen und vergleichbaren Veranstaltungen im Ausland. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem öffentlichen Interesse und der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens unter Berücksichtigung von Kosten und zu erwartendem Nutzen der Messebeteiligung. Wenn Sie sich für eine Messebeteiligung interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Organisation beziehungsweise an die beauftragte Durchführungsgesellschaft.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG