Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben zur Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst werden Sie zur Einreichung von Vorhabensvorschlägen zu festgelegten Stichtagen aufgefordert. Wenn Ihr Projektvorschlag als förderwürdig eingestuft wurde, können Sie einen Förderantrag bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) stellen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG