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💰 Zuschuss

ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 4910-4000
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

internationalmigrantensozial

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Vorhaben zur Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst werden Sie zur Einreichung von Vorhabensvorschlägen zu festgelegten Stichtagen aufgefordert. Wenn Ihr Projektvorschlag als förderwürdig eingestuft wurde, können Sie einen Förderantrag bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) stellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger der Arbeitsförderung.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Zielgruppe sind Gefangene im sächsischen Justizvollzug. Der Begriff der Gefangenen umfasst dabei alle tatsächlich im Justizvollzug untergebrachten Personen. Ausgeschlossen sind Gefangene, die dem A
•2. Die Vorhaben werden vorrangig innerhalb der Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Im Rahmen des Übergangsmanagements ist eine zeitlich begrenzte Nachbetreuung von bis zu 6 Monaten nach der Entlassu
•3. Qualifizierungsvorhaben sollen vorrangig zu einem anerkannten Berufsabschluss führen und möglichst in modularer Form durchgeführt werden. Die Vorgaben der Ausbildungs-, Prüfungs-, Fortbildungs- und

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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+49 351 4910-0
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