Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert die Arbeit von Freiwilligendiensten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Sie erhalten den Zuschuss vor allem für Personal- und Sachkosten und Ausgaben für pädagogische Begleitung. Wenn Sie eine Bundesförderung bekommen, reduziert sich die Landesförderung entsprechend. Antragsfristen sind für Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim Kommunalen Sozialverband Sachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG