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💰 Zuschuss

Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs (RL Lastenfahrrad)

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lasuv.sachsen.de
📞
0351 81390
📞
0351 81391090
🔗
www.lasuv.sachsen.de

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert die Neuanschaffung von neuen, gewerblich und institutionell genutzten Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) mit einer Lasten-Zuladung von mindestens 40kg. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für pro LastenfahrradEUR500,00 und pro LastenpedelecEUR1.500. Richten Sie Ihren Antrag vor dem Kauf der Räder formgebunden an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEU, Vereine, Kommunen und Zweckverbände mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie erhalten keine Förderung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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