Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei der Validierung von Forschungsergebnissen. Sie bekommen eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag im Programm-Modul liegt beiEUR100.000, im Einzelprojekt-Modul beiEUR250.000. Für Orientierungsvorhaben stehen zusätzlich bis zuEUR15.000 zur Verfügung. Sie werden durch gesonderte Förderaufrufe aufgefordert, Ihren Förderantrag beziehungsweise Ihre Projektskizze zu bestimmten Terminen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG