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💰 Zuschuss

EFRE – Validierungsförderung

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
servicecenter@sab.sachsen.de
📞
+49 351 4910-0
📞
+49 351 2133-2081
📞
021/1237
🔗
www.sab.sachsen.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Sachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie als Forschungseinrichtung bei der Validierung von Forschungsergebnissen. Sie bekommen eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Höchstbetrag im Programm-Modul liegt beiEUR100.000, im Einzelprojekt-Modul beiEUR250.000. Für Orientierungsvorhaben stehen zusätzlich bis zuEUR15.000 zur Verfügung. Sie werden durch gesonderte Förderaufrufe aufgefordert, Ihren Förderantrag beziehungsweise Ihre Projektskizze zu bestimmten Terminen vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen.
•2. Voraussetzung für eine Förderung nach Ziffer II Nummer 1 Buchstabe a (Programm-Modul) ist ein umfassendes Konzept zur Etablierung und Umsetzung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine
•a) die Ziele des Programms und die Kriterien für dessen Evaluierung,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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