Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen von Musikschulen, Jugendkunstschulen, Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung der Kulturräume“ sowie Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung. Sie erhalten die Förderung insbesondere für folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Ihren Antrag für den Personalausgabenzuschuss und die Qualitätssicherung an Musikschulen (Frist: 30.11. für das folgende Jahr) beziehungsweise für Begabtenförderung an Musikschulen (Frist: 30.6. eines Jahres) stellen Sie bitte bei der Landesdirektion Sachsen. Ihren Antrag für Jugendkunstschulen (Frist: 31.8. eines Jahres), für Netzwerkstellen „Kulturelle Bildung der Kulturräume“ (Frist: 15.10. für das folgende Jahr) beziehungsweise für Maßnahmen kultureller Bildung von landesweiter Bedeutung (Frist: 15.10. für das folgende Jahr) stellen Sie bitte beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.
§ 1 Sächsisches